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❗️ Coronavirus : Erlass der Landesregierung - ab Montag bleiben alle Sportstätten geschlossen ... auch Tennis

Auszug: Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen Erlass der Landesregierung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG) vom 14. Dezember 2001 zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2018, wird angewiesen: ...

 

 9.    Folgende Einrichtungen und Angebote

sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

 

Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen; alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen; alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen ...

 

Die Allgemeinverfügungen nach § 28 Absatz 1 IfSG

sind zu befristen bis zum 19. April 2020.

 

Den vollständigen Wortlaut des Erlasses kannst Du hier nachlesen

 

 

  

*) Aktuelle Risikogebiete herausgegeben vom Robert Koch Institut

 

 

Kommentar der Webredaktion: Noch enthalten diese Maßnahmen keine Aussagen, was nach dem 19. April 2020 passieren wird. Die offizielle TSG-Saisoneröffnung am 11. April ist mit diesem Beschluss definitiv nicht realisierbar. Unsere eigentliche Tennissaison beginnt im Wonnemonat Mai, wo dann auch die Punktspiele starten. Wir haben somit noch ein wenig Zeit und können hoffen, dass im Mai der "normale" Spielbetrieb aufgenommen werden kann.

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Kommentare: 1
  • #1

    Hartmut Wildfang(Sportwart) (Mittwoch, 18 März 2020)

    Mit Bezug auf den Corona-Erlass der Landesregierung fällt logischerweise auch der Frühjahrsarbeitseinsatz am Samstag komplett aus. Diese Entscheidung von oberster Stelle wurde natürlich auch vom TSG-Vorstand schweren Herzens mitgetragen. Ergo müssen nach dem Erlass alle(!) TSG-Veranstaltungen bis auf weiteres ausfallen.