Ältestenrat

Dem Ältestenrat gehören derzeit ( Stand 21. Aug. 2020) folgende Mitglieder an:  

  • Jochen Hennings
  • Dieter Wulff
  • Hans Schumacher
  • Horst Bellingrodt
  • Monika Distelmaier

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, Streitigkeiten unter den Mitgliedern aufzuklären und zu schlichten, soweit er deswegen angerufen wird. Auf Ersuchen eines ausgeschlossenen Mitgliedes hat der Ältestenrat die endgültige Entscheidung zu treffen. Der Ältestenrat besteht aus 5 Mitgliedern, die dem Verein mindestens 10 Jahre angehören. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Bei Ausscheiden eines Ältestenratsmitgliedes findet auf der nächstfolgenden Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl statt Die Mitglieder des Ältestenrates dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Ältestenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Das älteste anwesende Mitglied führt den Vorsitz. In eigenen Angelegenheiten ist ein Mitglied des Ältestenrates nicht berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen. Die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit getroffen und sind den beteiligten Parteien schriftlich bekanntzugeben.

 

Auszug aus der Vereins-Satzung