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Außerordentliche Mitglieder-Versammlung zur Neufassung der TSG-Satzung ... LETZTE ÄNDERUNGEN

(HW) Am 10. September 2021 trafen sich auf Einladung des Verstandes erneut die Mitglieder um über die neue TSG-Satzung abzustimmen. Erforderlich wurde diese Versammlung, weil nach Vorlage der letzten Fassung vom Finanzamt noch Einwände kamen.

 

Es handelte sich dabei um folgende Punkte (Änderungen in fett geschrieben): 

 

§ 3 Gemeinnützigkei

2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie (statt keine) eigenwirtschaftlichen Zwecke. 

 

§ 18 Ehrenamtspauschale 

1) Ergänzung: Der Umfang der Vergütung darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins

 

§ 24 Auflösung des Vereins 

3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke (anstatt seines bisherigen Zwecks) fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Scharbeutz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere für die Förderung des Sports

 

Alle drei Punkte wurden von den Mitgliedern in dieser Sitzung mehrheitlich abgesegnet.

 

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