
đąïž Liebe Tennisfreund*innen in Schleswig -Holstein, nach der Punktspielrunde im Sommer waren wir darauf vorbereitet, dass die bevorstehende Hallensaison uns vor besondere Herausforderungen stellt, wenn wir unseren Sport in rĂ€umlicher Begrenztheit ausĂŒben wollen. Sie haben sich in ihren Vereinen gut darauf vorbereitet und fĂŒr Ihre Hallenanlagen und die Wettspiele ausfĂŒhrliche Hygienekonzepte erarbeitet.
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Mit dem nun unmittelbar bevorstehenden erneuten âLockdownâ hatte wohl niemand gerechnet. Nunmehr liegt die von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossene Landesverordnung vor. Um es vorweg zu nehmen: gegenĂŒber anderen BundeslĂ€ndern haben wir wohl wirklich GlĂŒck gehabt, wenn es darum geht, im November weiterhin Tennis spielen zu dĂŒrfen!
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Das PrĂ€sidium des Tennisverbandes Schleswig-Holstein empfiehlt die politischen Entscheidungen bezĂŒglich des Sports und mit Bezug auf Tennis fĂŒr den Monat November wie folgt umzusetzen:
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⹠Es ist grundsÀtzlich erlaubt, bei Einhaltung der Vorgaben des Hygieneschutzes, mit EinschrÀnkungen Tennis zu spielen.
âą Einzel spielen ist erlaubt, auch mit zwei Personen aus verschiedenen Haushalten.
âą Es darf drauĂen und in der Halle gespielt werden.
⹠Das Doppelspiel ist nicht erlaubt, es sei denn, dass alle 4 Spieler*innen lediglich einem Haushalt zugehörig sind.
âą Die DurchfĂŒhrung von Trainings ist weiterhin möglich, allerdings nur als Einzeltraining. FĂŒr den Leistungs- und Spitzensport gelten besondere Regeln, die individuell mit den betroffenen Spielern*innen vereinbart werden und behördlich genehmigt werden mĂŒssen.
âą Zuschauer*innen haben keinen Zutritt zu den Sportanlagen.
âą Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden, DuschrĂ€ume etc. sind zu schlieĂen.
âą Die Benutzung von Toiletten inkl. der DurchfĂŒhrung der HĂ€ndehygiene ist zu gewĂ€hrleisten. Dabei sind enge Begegnungen zu vermeiden!
âą Oberstes Gebot fĂŒr den Gesundheitsschutz aller ist das strenge Einhalten der Hygieneregeln. Alle Vereine haben entsprechende Konzepte vorzuweisen und auf dem VereinsgelĂ€nde zu
veröffentlichen.
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Die wichtigsten SchutzmaĂnahmen sind u.a.:
Wir empfehlen auf dem gesamten VereinsgelĂ€nde, drauĂen wie drinnen, die Einhaltung des Mindestabstandes zu jeder Zeit, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Nutzung von Desinfektionsmitteln.
⹠Es sind die Kontaktdaten der spielenden Tennisspieler*innen, die die Sportanlage betreten, zu erheben.
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Die aktuellen Regelungen haben unmittelbaren Einfluss auf die bevorstehenden Punktspiele. Eine DurchfĂŒhrung der Punktspiele nach den Vorgaben der Wettspielordnung ist im November 2020 nicht möglich, da keine Doppel gespielt werden dĂŒrfen. Daher wird der Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Der Sportausschuss verstĂ€ndigt sich kurzfristig darĂŒber, wie es mit den Punktspielen in der laufenden Wintersaison weitergeht.
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Im Namen des PrĂ€sidiums darf ich in Erinnerung rufen, dass die Vereine und letztlich alle Spielerinnen und Spieler direkt dafĂŒr verantwortlich sind, die behördlichen Anordnungen zu befolgen und ich rufe Sie auf, anderen mit Ihrem Verhalten ein Vorbild zu sein.
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Die aktuelle Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
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Bitte bedenken Sie, dass die Kreise und kreisfreien StĂ€dte unseres Landes ergĂ€nzend eigene AllgemeinverfĂŒgungen erlassen können, die regional befolgt werden mĂŒssen. Im Namen aller Tennisfreund*innen in Schleswig-Holstein möchte ich mich bei der Politik dafĂŒr bedanken, dass sie die EinschrĂ€nkungen fĂŒr den Sport mit AugenmaĂ getroffen hat. Möglicherweise wurde bei der aktuellen Beschlussfassung gesehen, dass unsere Tennisvereine schon mit Beginn der ersten Welle die erforderlichen MaĂnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 unmittelbar und konsequent getroffen haben und mit unserem Verhalten auf den TennisplĂ€tzen diesen besonderen UmstĂ€nden Rechnung getragen haben.
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Haben Sie auch unter diesen schwierigen Bedingungen weiterhin Spaà am Tennis und bleiben Sie gesund!
Ihr Dr. Frank Intert (PrÀsident des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e.V.)
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